Wer braucht einen DSB?

Handelt es sich bei den verarbeiteten Daten um besonders sensible Informationen, wie z.B. Gesundheitsdaten, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder politische Meinungen ist die Betriebsgröße nicht relevant und die Pflicht zur Bestellung eines DSB ergibt sich aus der Sensibilität der Daten.
Ansonsten ist jeder, der in seinem Unternehmen 20 Personen oder mehr mit Zugang zu personenbezogenen Daten beschäftigt, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet.
Wichtig ist hier zu erwähnen, dass unter anderem auch Leiharbeiter oder Praktikanten mit eingerechnet werden müssen.

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