Wer braucht einen DSB?
Handelt es sich bei den verarbeiteten Daten um besonders sensible
Informationen, wie z.B. Gesundheitsdaten, religiöse oder
philosophische Überzeugungen oder politische Meinungen ist die
Betriebsgröße nicht relevant und die Pflicht zur Bestellung eines
DSB ergibt sich aus der Sensibilität der Daten.
Ansonsten ist jeder, der in seinem Unternehmen 20 Personen oder
mehr mit Zugang zu personenbezogenen Daten beschäftigt, zur
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet.
Wichtig ist hier zu erwähnen, dass unter anderem auch Leiharbeiter
oder Praktikanten mit eingerechnet werden müssen. |